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   BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 225/94   

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https://dejure.org/1994,5853
BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 225/94 (https://dejure.org/1994,5853)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.1994 - 2 BvR 225/94 (https://dejure.org/1994,5853)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 2 BvR 225/94 (https://dejure.org/1994,5853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten Mitwirkungsobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 225/94
    Dem Gesetzgeber ist es im Rahmen der ihm in bezug auf Organisation und Verfahren eingeräumten weiten Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 60, 253 [295]) unbenommen, dem Asylbewerber Pflichten aufzuerlegen, die der Sicherung seiner Mitwirkung im Asylverfahren zu dienen bestimmt sind.

    Die in § 10 Abs. 1 AsylVfG 1992/1993 getroffene Regelung erweist sich - auch und gerade im eigenen Interesse des Asylbewerbers an einem zügigen Abschluß des Verfahrens - als sachgerecht, geeignet und zumutbar (vgl. BVerfGE 60, 253 [295]).

  • BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 225/94
    Auch die empfindlichen Nachteile, die der Asylbewerber für den Fall der Vernachlässigung dieser Obliegenheiten zu gewärtigen hat, sind durch das gesetzgeberische Anliegen gerechtfertigt und vermögen ihm Nachdruck zu verleihen (vgl. die Beschlüsse der 1. Kammer des 2. Senats vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93; 2 BvR 2516/93 -).

    Bei einem nur allgemein gehaltenen Hinweis wird ihm demnach der Gedanke an eine Pflicht zur Mitteilung der Adressenänderung insbesondere dann eher fernliegen, wenn er aufgrund einer behördlichen Entscheidung von einer zentralen Aufnahmeeinrichtung, die erkennbar nur der vorläufigen Unterbringung dient, einer anderen Unterkunft zugewiesen wird (vgl. die Kammerbeschlüsse vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93, 2516/93 -).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 225/94
    Dieser letztlich in dem alle staatlichen Organe verpflichtenden Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. auch BVerfGE 30, 1 [27]; 38, 105 [111]; 57, 250 [283]) wurzelnden rechtsstaatlichen Anforderung hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften der §§ 10 Abs. 4 AsylVfG 1992, 10 Abs. 7 AsylVfG 1993 entsprochen.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 225/94
    Dieser letztlich in dem alle staatlichen Organe verpflichtenden Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. auch BVerfGE 30, 1 [27]; 38, 105 [111]; 57, 250 [283]) wurzelnden rechtsstaatlichen Anforderung hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften der §§ 10 Abs. 4 AsylVfG 1992, 10 Abs. 7 AsylVfG 1993 entsprochen.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 225/94
    Dieser letztlich in dem alle staatlichen Organe verpflichtenden Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. auch BVerfGE 30, 1 [27]; 38, 105 [111]; 57, 250 [283]) wurzelnden rechtsstaatlichen Anforderung hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften der §§ 10 Abs. 4 AsylVfG 1992, 10 Abs. 7 AsylVfG 1993 entsprochen.
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 225/94
    Es ist zu berücksichtigen, daß der Asylbewerber sich in einer ihm fremden Umgebung befindet, mit dem Ablauf des deutschen Asylverfahrens nicht vertraut und in aller Regel der deutschen Sprache nicht mächtig ist (vgl. auch BVerfGE 64, 135 [145, 156]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 225/94
    Soll der Hinweis seiner Aufgabe gerecht werden, gerade im Hinblick auf den Ausnahmecharakter der Norm für Rechtsklarheit zu sorgen (s. auch BVerfGE 60, 1 [6]), muß er den Besonderheiten des Adressatenkreises Rechnung tragen.
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 225/94
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat sich durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten

    Deshalb bedarf es eines ausdrücklichen Hinweises darauf, daß die Pflicht, dem Bundesamt jede Adressenänderung mitzuteilen (§ 10 Abs. 1 AsylVfG 1992/1993), auch dann Beachtung fordert, wenn der Asylbewerber auf behördliche Veranlassung von einer ersten bzw. zentralen Aufnahmeeinrichtung, die erkennbar nur der vorläufigen Unterbringung dient, einer anderen Unterkunft zugewiesen wird (vgl. die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93, 2516/93 und vom 7. Juni 1994 - 2 BvR 225/94 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2001 - 8 A 2209/00
    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juli 1996 - 2 BvR 96/95 -, DVBl. 1996, 1252 = InfAuslR 1997, 87, und vom 7. Juni 1994 - 2 BvR 225/94 -, juris- Dokument zur Notwendigkeit einer Belehrung über Mitwirkungspflichten nach § 10 AsylVfG.
  • VG Potsdam, 27.12.2011 - 6 L 811/11

    Asylrecht aus Kartenart 2, 5

    5 Das Bundesverfassungsgericht fordert in ständiger Rechtsprechung (BVerfG BayVBl 1996, 727; BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1996, Az.: 2 BvR 96/95; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 7. Juni 1994, Az.: 2 BvR 334/94 und 2 BvR 225/94), dass dem Asylbewerber durch eine erläuternde Belehrung mit der gebotenen Deutlichkeit vor Augen geführt werde, welche Obliegenheiten ihn im einzelnen treffen und welche Folgen bei deren Nichtbeachtung entstehen können.
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